Barrierefreie Websites: Anforderungen & BITV 2.0 Checkliste

Dr. Yvonne Maurice-Demourioux | Beratung

Von digitaler Barrierefreiheit profitieren alle Nutzer des Internets. Sie zu ignorieren würde bedeuten, Chancen für mehr Nutzerzufriedenheit, höhere Reichweite und mehr potenzielle Neukunden ungenutzt zu lassen. Während öffentliche Stellen digitale Barrierefreiheit gesetzlich sicherstellen müssen, werden privatwirtschaftliche Unternehmen erst in den kommenden Jahren (bis 2025) dazu verpflichtet. Welche gesetzlichen Regelungen (BITV2.0) aktuell gelten und was Web-Redakteure ganz praktisch leisten können, um die Website Ihres Unternehmens barrierefrei zu gestalten, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Welche Unternehmen sind zur digitalen Barrierefreiheit gesetzlich verpflichtet?

Laut § 12 BGG sind alle öffentlichen Stellen des Bundes zur Barrierefreiheit verpflichtet. Das betrifft zum Beispiel Behörden, Stiftungen, Verbände oder andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen. Welche öffentliche Stelle dazu gehört, muss am konkreten Fall geprüft werden. Grundsätzlich dazu zählen:

  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Kassenärztliche Vereinigungen
  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Hochschulen
  • Sozialversicherungen
  • Industrie- und Handelskammern
  • Ärztekammern
  • Zweckverbände
  • Sparkassen

Was gilt für Unternehmen der Privatwirtschaft?

Auch für Unternehmen aus der Privatwirtschaft ist die Einhaltung der BITV 2.0 zu empfehlen. Denn durch eine in 2019 verabschiedete weitere EU-Richtlinie ( European Accessibility Act (EAA) EU 2019/882) sollen alle Wirtschaftsakteure Europas ab 10 Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Jahresumsatz zu mehr Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen verpflichtet werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Online-Handel
  • Hardware-Systeme (Computer, Smartphones, Zahlungsterminals)
  • Bankdienstleistungen
  • Vorgänge und Produkte im Bereich der elektronischen Kommunikation
  • Zugang zu audiovisuellen Medien

Da es sich um eine EU-Richtlinie handelt, werden zunächst die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Richtlinie in die nationalen Gesetze zu überführen. Dafür haben sie bis 2022 Zeit. Die Umsetzung der Forderungen durch die Unternehmen soll bis 2025 abgeschlossen sein. Unternehmen, die durch Nutzerfreundlichkeit ihrer Webangebote und digitale Barrierefreiheit hervorstechen wollen, lohnt sich deshalb grundsätzlich die Einhaltung der BITV 2.0 und ggf. der BITV-Test. Mit dem Test wird Zugänglichkeit von Internetseiten auf Basis der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung geprüft. Wenn nötig werden konkrete Anpassungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit empfohlen.

Welche digitalen Anwendungen müssen laut BITV 2.0 barrierefrei sein?

In der BITV 2.0 wird auch geregelt, welche bereitgestellten Anwendungen barrierefrei sein müssen. Dazu zählen:

  • Websites, inkl. Intranets und Extranets
  • Website-Texte und nichttextuelle Informationen
  • Integrierte Inhalte (Dokumente und Formulare zum Herunterladen, zeitbasierte Medien)
  • Integrierte Funktionalitäten (Online-Formulare, Identifizierungs- oder Zahlungsprozesse)
  • Mobile Anwendungen
  • Elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe
  • Grafische Programmoberflächen

Warum Unternehmen profitieren

Digitale Angebote können das Leben aller Menschen bereichern, etwa wenn wir Dienstleistungen und Produkte schnell vergleichen und in Online-Shops bequem erwerben können, wenn Informationen leicht zugänglich sind oder wir Bankgeschäfte komfortabel und sicher vom Sofa aus erledigen können.

Leider sind Websites und mobile Apps aber nicht immer leicht zu bedienen. Gerade für Menschen mit temporären oder dauerhaften körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen stellen schlecht lesbare Texte, schlecht wahrnehmbare visuelle Inhalte oder auch eine schwer bedienbare Navigation auf einer Website unüberwindbare Hindernisse dar. Um diese Nutzergruppen, die im Übrigen 11,7 Prozent der Bevölkerung allein in Deutschland ausmachen, mit digitalen Angeboten zu erreichen, müssen Barrieren abgebaut werden, bis es idealerweise keine mehr gibt. Das steigert insgesamt die Nutzerfreundlichkeit und Usability, ob für Nutzer mit oder ohne Einschränkungen. Zudem kann die barrierefreie Website dank optimierter Navigationsstruktur und der verbesserten Lesbarkeit auch von Suchmaschinen besser gefunden werden, was sich positiv auf das SEO-Ranking auswirken kann.

Kurzum: Für Unternehmen lohnt die barrierefreie Gestaltung ihrer Webangebote, da sie dadurch die Nutzerzufriedenheit und ihre potentielle Reichweite erhöhen, Rechtssicherheit gewährleisten und das Ranking in Suchmaschinen positiv beeinflussen können.

Anforderungen an barrierefreie Websites

Die Erfolgskriterien zur Umsetzung barrierefreier Websites werden, wie oben erwähnt, in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) beschrieben. Eine Website ist nach diesem internationalen Standard dann barrierefrei, wenn sie den folgenden Gestaltungsprinzipien entspricht:

wahrnehmbar

Die Informationen der Website müssen wahrnehmbar sein. Inhalte müssen zum Beispiel durch einen ausreichenden Kontrast unterscheidbar sein. Die Schriftgrößen und die Seite an sich sollte anpassbar (responsiv) sein, damit sie geräteunabhängig genutzt werden kann. Die Informationen sollten zudem über zwei verschiedene Sinneskanäle bereitgestellt werden. Zum Beispiel, indem für Bilder auch Textalternativen gepflegt werden.

bedienbar

Die Website und Navigation müssen bedient werden können. Das bedeutet, dass alle Inhalte und Funktionalitäten nicht nur per Maus, sondern auch per Tastatur bedienbar sein müssen. Es sollten übersichtliche Informationen zur Orientierung und Navigation bereitgestellt werden und ausreichend Zeit zur Bedienung zur Verfügung stehen.

verständlich

Die Informationen und die Bedienung der Website müssen verständlich sein. Die Informationen müssen leicht lesbar- und durch Verwendung einfacher Sprache (oder Gebärdensprache) verständlich sein. Nutzer sollten auch bei der Eingabe von Daten in Online-Formulare unterstützt werden.

robust

Die Inhalte müssen so robust sein, dass sie von möglichst allen Benutzeragenten und assistiven Technologien zuverlässig interpretiert werden können. Dazu zählen zum Beispiel Browser, Screenreader oder neue Endgeräte, wie der persönliche Assistent Alexa von Amazon oder auch Kühlschrankdisplays.

BITV 2.0 Checkliste für barrierefreie Websites

Die genannten Erfolgskriterien spielen bei der Konzeption, der Gestaltung und technischen Umsetzung der Website eine bedeutende Rolle. Eine Vielzahl der Anforderungen können in der Design- und Entwicklungsphase Ihres Webprojektes berücksichtigt werden. Andere Erfolgskriterien wiederum liegen im Verantwortungsbereich der Webredaktion. Um die Arbeit der Webredaktion zu unterstützen, haben wir eine BITV 2.0 Checkliste für Redakteure erstellt. Diese hilft dabei, dass eine Website barrierefrei ist und bleibt!

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