Barrierefreiheit: DGS und Leichte Sprache

Barrierefreiheit im Web

Was bei Gebärdensprache und Leichter Sprache zu beachten ist

23. September 2025

    Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist eine eigenständige Sprache mit eigener Grammatik, Syntax und Sprachlogik. Für viele gehörlose oder schwerhörige Menschen ist Deutsch eine Zweitsprache – deshalb sind rein schriftliche Informationen im digitalen Raum oft nicht barrierefrei zugänglich.

    Viele Websites stellen Informationen ausschließlich in komplexer Schriftsprache bereit. Für gehörlose und schwerhörige Menschen reicht das oft nicht aus – sie benötigen Inhalte in Deutscher Gebärdensprache. Auch von Leichter Sprache profitieren verschiedene Zielgruppen, etwa Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Personen, die Deutsch erst erlernen.

    Barrierefreiheit im Web bedeutet daher, zentrale Inhalte wie Startseite, Navigation und Barrierefreiheitserklärung zusätzlich in Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitzustellen. Dafür gibt es klare rechtliche Vorgaben.

    Unser kompakter Leitfaden zeigt:

    • wer verpflichtet ist,

    • welche Anforderungen konkret gelten

    • und wie Sie Ihre Website aktiv inklusiver gestalten können.

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