Kennzeichnung von KI-Inhalten: Pflichten ab August 2026

EU AI Act

Kennzeichnung von KI-Inhalten: Welche Pflichten ab August 2026 gelten

21. Juli 2026

    Ab dem 2. August 2026 gelten in der EU neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte. Betroffen sind unter anderem direkte Interaktionen mit KI, bestimmte Bild-, Audio- und Videoinhalte sowie Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.

    Für Unternehmen ist dabei relevant, in welcher Rolle sie KI einsetzen: als Anbieter oder Betreiber. Anbieter generativer KI-Systeme müssen erzeugte oder manipulierte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte grundsätzlich maschinenlesbar markieren. Unternehmen, die solche Systeme im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einsetzen, gelten regelmäßig als Betreiber. Für sie können insbesondere bei Deepfakes und bestimmten Textveröffentlichungen sichtbare Offenlegungspflichten entstehen.

    Für Marketingteams sind vor allem drei Bereiche relevant:

    • Bei Chatbots und vergleichbaren Anwendungen muss sichergestellt sein, dass Nutzer darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht bereits aus den Umständen offensichtlich ist.

    • Bei Bildern, Audios und Videos müssen Unternehmen offenlegen, dass ein Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde, wenn er als Deepfake gilt. Gemeint sind Inhalte, die Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse so realistisch darstellen, dass sie fälschlicherweise für echt gehalten werden können. Es ist aktuell aber noch etwas umstritten, was genau unter Deepfakes verstanden wird.

    • Bei KI-generierten oder KI-manipulierten Texten kann eine Kennzeichnung erforderlich sein, wenn sie veröffentlicht werden, um die Allgemeinheit zu informieren, und Angelegenheiten von öffentlichem Interesse betreffen, etwa politische, gesellschaftliche oder gesundheitliche Themen sowie wirtschaftliche Entwicklungen, die Gegenstand öffentlicher Debatten sind. Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn der Inhalt von einem Menschen inhaltlich geprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Eine rein technische oder oberflächliche Freigabe dürfte dafür nicht ausreichen. Die Prüfung sollte sich auf die inhaltliche Richtigkeit und die verantwortbare Veröffentlichung beziehen und intern nachvollziehbar geregelt sein.

    Unsere Empfehlung für Marketingteams ist es, sich mit den folgenden Fragestellungen auseinanderzusetzen: Wo werden Texte, Bilder, Audioinhalte oder Videos mit KI erstellt oder verändert? Wer übernimmt die Freigabe und redaktionelle Verantwortung dafür?

    Dieser Beitrag gibt einen vereinfachten Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung.

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